Code of Conduct
Vorwort
In der Vistec GmbH haben wir zentrale Werte wie Wertschätzung, Ehrlichkeit und Vertrauen sowie die Verantwortung für unser Tun und Glaubwürdigkeit fest verankert. Wir sind davon überzeugt, dass die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte die Basis jeden nachhaltigen Wirtschaftens sein sollten.
Der vorliegende Code of Conduct legt verbindlich unsere Anforderungen und Erwartungen an uns und unsere Geschäftspartner fest, diese Werte vor allem in Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung, der ethischen Unternehmensführung und des Arbeitsschutzes zu respektieren und zu befolgen. Dabei orientieren wir uns an den folgenden Menschenrechtsstandards und -richtlinien:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
- Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Prinzipien des UN-Global Compact
Unsere eigenen Richtlinien und Regelwerke berücksichtigen die Inhalte dieser internationalen Prinzipien und Grundsätze. Unser Vistec GmbH Verhaltenskodex ist dabei die Grundlage unseres Handelns und verpflichtender Handlungsrahmen für unsere Mitarbeitenden. Wir als Vistec GmbH unterstützen unsere Mitarbeitenden dabei, verantwortlich und integer zu handeln.
In unserer Lieferkette verpflichten wir unsere Lieferanten und Businesspartner zur Einhaltung der Menschenrechtsstandards mithilfe unseres Compliance Kodex für Lieferanten und Businesspartner. Der Compliance Kodex definiert Mindestanforderungen an Sozial- und Umweltstandards an unsere Lieferanten und Geschäftspartner und ist die Basis für die Zusammenarbeit mit der Vistec GmbH.
Die Einhaltung dieses Code of Conducts beeinflusst maßgeblich die Auswahl und die Gestaltung aller Geschäftsbeziehungen der Vistec GmbH zu unseren Geschäftspartnern und berechtigt die Vistec GmbH bei Verstößen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten durch den Vertragspartner zur Aussetzung oder Beendigung der Vertragsbeziehung soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (vgl. §§ 6 Abs. 4, 7 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, nachfolgend „LkSG”).
Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist weiterhin Teil des Compliance- und Risiko-managementsystems, in welchem wir uns aktiv mit Chancen und Risiken auseinandersetzen. Interne Richtlinien ergänzen und vervollständigen die ganzheitliche Herangehensweise und die Verantwortlichkeiten. Mithilfe von internen Schulungen sowie internen Audits wird die Wirksamkeit unserer Richtlinien und Prozesse kontrolliert.
Bei Verdachtsfällen oder Beschwerden in Bezug auf mögliche Verletzungen von Menschenrechtstandards können diese an unsere E-Mail: Hinweisgeberschutz@vistec-ag.de kommuniziert werden. Damit wird sichergestellt, dass jeder – unabhängig von seiner vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung – mit der Vistec GmbH sein Anliegen mitteilen kann. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und nachverfolgt. Dabei kann der Hinweisgeber anonym bleiben.
Der Vistec GmbH Code of Conduct wird regelmäßig geprüft und bei Bedarf angepasst. Änderungen werden den Geschäftspartnern rechtzeitig mitgeteilt und zur Zustimmung übersandt.
Olching, den 01.11.2024
Ingrid Badzim-Imme
Vorstand
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Code of Conduct nur die männliche Form verwendet. Dadurch sollen Personen jeden Geschlechts gleichermaßen angesprochen werden.
Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft 4
Chancengleichheit und Gleichbehandlung 4
Umweltschutz und Nachhaltigkeit 5
Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche 5
Geschenke, Bewirtungen und Einladungen 5
Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 6
Fairer und freier Wettbewerb 6
Arbeitssicherheit, Arbeitnehmerrechte und Gesundheitsschutz 7
Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft
Die Vistec GmbH handelt verantwortungsbewusst, insbesondere gegenüber dem Wohl von Menschen und Umwelt. Als Unternehmen leisten wir unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung.
Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten machen unmissverständlich klar, welche Anforderungen und Erwartungen die internationale Gemeinschaft im Hinblick auf die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte hat.
Die Vistec GmbH und ihre Geschäftspartner achten, schützen und fördern weltweit die geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschen- und Kinderrechte. Diese sind für uns fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Wir lehnen jegliche Nutzung von Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei oder Menschenhandel kategorisch ab. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit innerhalb der Vistec GmbH, sondern wird selbstverständlich auch für das Verhalten von und gegenüber Geschäftspartnern vorausgesetzt.
Chancengleichheit und Gleichbehandlung
Die Vistec GmbH setzt sich für einen fairen, vorurteilsfreien und offenen Umgang ein. Wir fördern aktiv Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Die Vistec GmbH fördert ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander – und erwartet dasselbe von ihren Geschäftspartnern. Vielfalt und Toleranz sind für uns keine leeren Schlagworte, sondern gelebte Werte. Die Vistec GmbH ist überzeugt: Gemeinsam können wir Produktivität, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, Kreativität und Effizienz halten und steigern.
Die Vistec GmbH und ihre Geschäftspartner bieten gleiche Chancen für alle – ohne Ausnahme. Wir diskriminieren niemanden und dulden keine Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Schwangerschaft, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger Merkmale.
Wir, die Vistec GmbH, leben Vielfalt, setzen uns aktiv für Inklusion ein und schaffen ein Umfeld, das die Individualität jedes einzelnen im Unternehmensinteresse fördert.
Koalitionsfreiheit
Die Vistec GmbH respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland zulässig ist.
Der Beitritt, die Gründung oder die bloße Mitgliedschaft in solchen Vereinigungen darf nicht zu Diskriminierung oder Bestrafung führen.
Gerechte Löhne
Eine faire und angemessene Entlohnung ist Voraussetzung für Arbeitnehmer ihre Existenz zu sichern, den gewöhnlichen Lebensunterhalt zu decken und ein Mindestmaß an Rücklagen zu bilden. Daher müssen Entgelte für reguläre Arbeitsstunden sowie Überstunden mindestens den nationalen gesetzlichen Mindestlöhnen oder branchenüblichen Mindeststandards entsprechen. Die Vistec GmbH und ihre Geschäftspartner stellen sicher, dass alle Beschäftigten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn des betreffenden Landes sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erhalten.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Die Vistec GmbH nimmt ihre ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. Die Vistec GmbH arbeitet daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden.
Die Vistec GmbH wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:
- Sach- / fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
- Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen
- Minimieren von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase)
- Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft
- Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten.
Verantwortung als Geschäftspartner: ethische Unternehmensführung, Anti-Korruption und Arbeits- und Gesundheitsschutz
Integrität, Transparenz und Fairness sind für uns von entscheidender Bedeutung, um im geschäftlichen Verkehr glaubwürdig und vertrauenswürdig zu sein. Die Vistec GmbH legt deshalb besonderen Wert darauf, neben den selbstverständlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen und internen Leitfäden und Richtlinien die Werte einer ethischen Unternehmensführung konsequent umzusetzen und klar zu kommunizieren.
Als Geschäftspartner sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und handeln danach. Das bedeutet konkret:
Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche
Die Vistec GmbH lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. Die Vistec GmbH handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.
Geschenke, Bewirtungen und Einladungen
Zuwendungen in Form von Geschenken, Bewirtungen und Einladungen sind in geschäftlichen Beziehungen weit verbreitet. Die Vistec GmbH regelt genau, wann diese Zuwendungen angemessenen sind – und wann sie den Rahmen übersteigen und möglicherweise den Begünstigten unzulässig und damit strafbar beeinflussen. Gleiches erwartet sie von ihren Geschäftspartnern.
Interessenskonflikte
Ein potenzieller Interessenskonflikt besteht, wenn die Privatinteressen eines Mitarbeiters mit den Interessen des Unternehmens kollidieren. Dies kann sich insbesondere aus Nebentätigkeiten ergeben. Stellt ein Mitarbeiter seine persönlichen Interessen über die des Unternehmens, kann dies dem Unternehmen schaden. Durch die interne Regulierung wirkt die Vistec GmbH dem entgegen und erwartet Gleiches von ihren Geschäftspartnern.
Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Vistec GmbH ist sich ihrer Verantwortung bewusst und handelt entsprechend: In sämtlichen Ländern, in denen die Vistec GmbH tätig ist, bestehen Gesetze gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Geldwäsche ist das Verschleiern der Herkunft von Geldern oder anderen Vermögensgegenständen, die aus Straftaten stammen. Schon ein unbeabsichtigtes Mitwirken an Geldwäsche kann für alle daran Beteiligten empfindliche Strafen nach sich ziehen. Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn Gelder oder sonstige Mittel für terroristische Straftaten oder zur Unterstützung terroristischer Vereinigungen bereitgestellt werden. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie bestehende gesetzliche Bestimmungen in ihrem Tätigkeitsumfeld stets einhalten. Insbesondere müssen sie Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäschetatbeständen oder Terrorismusfinanzierung ergreifen und dauerhaft unterhalten.
Die Vistec GmbH prüft sorgfältig die Identität von Kunden, Geschäftspartnern und anderen Dritten, mit denen eine Geschäftsbeziehung eingegangen werden soll. Die Vistec GmbH und ihre Geschäftspartner unterhalten ausschließlich seriöse Geschäftsbeziehungen mit Partnern, deren Geschäftstätigkeit in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht und deren Betriebsmittel legitimen Ursprungs sind.
Eingehende Zahlungen werden unverzüglich den entsprechenden Leistungen zugeordnet und gebucht, um für transparente und offene Zahlungsströme zu sorgen.
Steuern und Zölle
Aufgrund von Aktivitäten in anderen Ländern und bei der potenziellen Erschließung neuer Märkte müssen unterschiedlichste gesetzliche Regeln des Außenwirtschafts-, Steuer- und Zollrechts eingehalten werden. Die Beachtung der steuer- und zollrechtlichen Vorschriften ist selbstverständlich und hilft, Vertrauen bei Kunden und Finanzbehörden und in der Öffentlichkeit aufzubauen. Kommt es in diesem Bereich zu Unregelmäßigkeiten, kann das für betroffene Firmen erhebliche finanzielle Schäden und einen schwerwiegenden Reputationsschaden nach sich ziehen. Verantwortliche Personen müssen zudem mit persönlichen negativen Konsequenzen rechnen. Geschäftspartnern der Vistec GmbH ist bewusst, dass sie dauerhaft für die Einhaltung aller geltenden steuer-, außenwirtschafts- und zollrechtlichen Bestimmungen zu sorgen haben.
Fairer und freier Wettbewerb
Die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze schützen den fairen und freien Wettbewerb. Die Einhaltung dieser Gesetze stellt sicher, dass es auf dem Markt nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt – zum Wohle aller Marktteilnehmer. Es ist verboten, Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern zu treffen, die den freien Wettbewerb verhindern oder einschränken. Es ist ebenfalls verboten, eine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Ein solcher Missbrauch liegt beispielsweise vor, wenn Kunden ohne sachliche Rechtfertigung diskriminiert werden, wenn Lieferungen verweigert werden, wenn unangemessene Einkaufs- oder Verkaufspreise und Konditionen durchgesetzt werden oder wenn Koppelungsgeschäfte ohne sachliche Rechtfertigung für die abverlangte Zusatzleistung abgeschlossen werden. Wettbewerbswidriges Verhalten schädigt nicht nur den guten Ruf betroffener Firmen erheblich, sondern zieht auch empfindliche Bußgelder und Strafen – auch für die verantwortlichen Personen – nach sich. Die Vistec GmbH erwartet von ihren Geschäftspartnern die Einhaltung eines fairen und freien Wettbewerbs.
Exportkontrolle
Der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr unterliegt im Rahmen der Exportkontrolle Verboten, Beschränkungen, Genehmigungsvorbehalten und sonstigen Überwachungsmaßnahmen. Die exportkontrollrechtlichen Bestimmungen gelten nicht nur für Waren, sondern auch für Technologien und Software. Auch vorübergehende Ausfuhren, beispielsweise die Mitnahme von Gegenständen und technischen Zeichnungen auf Geschäftsreisen, sowie technische Übertragungen, beispielsweise per E-Mail oder Cloud, sind erfasst.
Geschäfte mit Personen oder Unternehmen, die auf Sanktionslisten aufgeführt sind, sind auch unabhängig von einem Liefervorgang grundsätzlich untersagt. Die Vistec GmbH und ihre Geschäftspartner verpflichten sich, sämtliche bestehenden exportrechtlichen Regelungen zu beachten und Verbote zu befolgen, soweit sie betroffen sein können.
Arbeitssicherheit, Arbeitnehmerrechte und Gesundheitsschutz
Die Vistec GmbH nimmt ihre Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter sehr ernst. Wir gewährleisten Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der jeweils gültigen nationalen Bestimmungen. Wir schaffen die besten Voraussetzungen dafür, dass jeder Mitarbeiter seine tägliche Arbeit möglichst effizient und effektiv gestalten kann. Die Vistec GmbH achtet insbesondere im Bereich des Arbeitsschutzes darauf, dass eine angemessene und stets gesetzeskonforme Vergütung gezahlt wird, die Arbeitszeitenregelungen eingehalten werden, keine prekären Beschäftigungsverhältnisse unterhalten werden und für ein dauerhaftes und angemessenes Arbeitsschutzniveau an den Betriebsstätten gesorgt wird. Kinder- oder Zwangsarbeit werden nicht toleriert. Jugendliche Arbeitnehmer genießen besonderen Schutz. Die Vistec GmbH bekennt sich zudem zum Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist eine Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit mit der Vistec GmbH. Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner diese Grundsätze ebenfalls einhalten und deren Einhaltung sicherstellen.
Datenschutz
Zum Schutz der Privatsphäre existieren für den Umgang mit personenbezogenen Daten besondere gesetzliche Regelungen. Wenn personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden sollen, bedarf dies grundsätzlich der Einwilligung des Betroffenen, es sei denn es liegen vertragliche Regelungen und/oder eine sonstige gesetzliche Rechtsgrundlage vor, die den Umgang mit Daten regeln. Die Vistec GmbH hält die jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen stets ein und sensibilisiert ihre Belegschaft für diese Thematik. Dasselbe Verhalten wird von den Geschäftspartnern verlangt.
IT-Sicherheit
Informationstechnologie („IT“) beziehungsweise elektronische Datenverarbeitung („EDV“) beinhaltet einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsalltags, birgt aber eine Vielzahl von Risiken. Dazu gehören insbesondere die Beeinträchtigung der Datenverarbeitung durch Schadprogramme (Viren), der Verlust von Daten durch Programmfehler oder der Missbrauch von Daten (z.B. durch Hacker). Die Vistec GmbH und ihre Geschäftspartner stellen sicher, dass zur Sicherung von Datensätzen stets ein angemessenes Schutzniveau herrscht, um die durch die elektronische Datenverarbeitung genutzten Daten stets vor Verlust und Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Verpflichtungserklärung
Wir (als Geschäftspartner der Vistec GmbH)
- halten die in diesem Code of Conduct niedergelegten Grundsätze ein und verpflichten uns, diese
sowohl innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs und der eigenen Belegschaft durchzusetzen
und
- verpflichten uns, die in diesem Code of Conduct festgelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen in mindestens gleichwertiger Reichweite und Umfang und in verständlicher Weise an unsere Arbeitnehmer, Beauftragten, Subunternehmer und Vorlieferanten zu kommunizieren und angemessen entlang der Lieferkette zu adressieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.
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Firmenname ggfs. Lief.-Nr.
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Datum/ Ort Unterschrift / Stempel

